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Schöner Bücher Schein
(2004)
Datenschutz ist seit den Anfängen der Verbraucherarbeit und verstärkt mit den zunehmenden Digitalisierung unser Gesellschaft ein wesentliches Verbraucherthema. So hat uns etwa der Handel mit Kundenadressen beschäftigt, dem zum Beispiel durch Eintrag in Sperrlisten begegnet werden konnte. Heute werden solche Gegenmaßnahmen und damit schließlich der Selbstschutz des Verbrauchers immer schwieriger, denn es wird selbst für Experten zunehmend undurchschaubarer, wo durch wen welche Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden. Im Gegensatz zur Offline-Welt wird in der Online-Welt jede Lebensregung Datenspuren erzeugen. Mit den damit verbundenen unkontrollierbaren Datenströmen nimmt potentiell die Einflussmöglichkeit der Verbraucher ab. Bei steigendem Wert personenbezogener Daten und deren wachsender Bedeutung für die Informationswirtschaft als weitere Einnahmequelle müssen hier Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz ansetzen, um die dadurch entstehenden nachteiligen Entwicklungen zu begrenzen. Es geht um nicht und nicht weniger als Chancen- und Waffengleichheit zwischen Verbrauchern als „Datenträger“ und Anbietern als „Datenjäger und -sammler“ herzustellen.
Qualität und Effizienz von Forschung und Entwicklung sowie sonstige Maßnahmen im Bereich von Bildung und Forschung können wesentlich gesteigert werden, wenn die hierfür benötigten Fachinformationen umfassend, zuverlässig und rasch durch Recherchen in den weltweit verfügbaren elektronischen Informations-Banken ermittelt werden. Diese sind ein unerlässliches Hilfsmittel, weil sie die gezielte inhaltliche Suche nach Literatur sowie Daten und Fakten ermöglichen. Sie verkürzen z.B. den Nutzern in Forschungsund Entwicklungsabteilungen und den Wissenschaftlern die zeitraubende Literatursuche und ersparen in vielen Fällen das Studium einer Vielzahl von Publikationstexten, so dass sie sich schnell auf die für sie relevanten Arbeiten konzentrieren können.
Jeder Mensch braucht zu einem selbstbestimmten Leben die Möglichkeit, in bestimmten Situationen anonym aufzutreten, so wie er die Atemluft zum Überleben braucht. Wer sich in allen Lebenslagen namentlich zu erkennen geben müsste, gewissermaßen seinen Namen für jedermann und jederzeit deutlich sichtbar eintätowiert tragen müsste, dem wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen, denn er könnte nicht mehr wissen, geschweige denn selbst bestimmen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Vielleicht ist dieses Recht auf Anonymität so selbstverständlich, dass man darüber weder schreiben noch sprechen muss? Gewiss, die Grundfesten des Datenschutzes ruhen auf der Annahme, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn ein Gesetz die Verarbeitung erlaubt. Das „Außergewöhnliche“ der Verarbeitung personenbezogener Daten und damit der Regelfall des nicht personenbezogenen Auftretens liegt unausgesprochen dem gesamten Datenschutzgedanken zu Grunde.
Notfallplan Waserschaden
(1999)
Bei Überschwemmung, undichten bzw. beschädigten Wasserleitungen, Brand oder Sturm tritt Wasserschaden auf. Wasser beschädigt Museumsstücke, Archiv- und Bibliotheksbestände und kann selbst zu ihrer völligen Vernichtung führen. Auf dieser Sonderseite geben Ihnen die Papierrestauratoren der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren (IADA) Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Wasserschäden. Folgen Sie den Anweisungen und Tips möglichst innerhalb von 48 Stunden nach dem Auftreten des Schadens bzw. der Notsituation, sonst ist es meistens zu spät! Bitte verstehen Sie diese Tips deutlich als "Erste Hilfe". Befragen Sie immer so schnell als möglich diejenigen Fachleute, welche fŸr die Sicherheit der Menschen und der Gebäude zuständig sind, sowie anerkannte Restauratoren zur Sicherheit Ihrer Sammlungen.
Ziel dieses Memorandums ist es, Aufgaben und Herausforderungen zu erläutern, vor denen die über 1000 Behördenbibliotheken als Teil moderner Behörden in der Bundesrepublik Deutschland stehen. Behördenbibliotheken unterscheiden sich zwar in ihrer Größe: sie umfassen ein Spektrum von einer kleinen Bibliothek wie z.B. einer Gerichtsbibliothek, die nur von ein oder zwei Bibliothekarinnen/ Bibliothekaren geführt wird bis hin zu größeren Bibliotheken mit arbeitsteiligen Strukturen (z.B. Bibliothek des Deutschen Bundestages). Gemeinsam ist ihnen jedoch die Funktion innerhalb ihrer Behörde. Diese Funktion wird beschrieben und das Verhältnis von gedruckter zu elektronischer Information wird analysiert. Die Aufgaben der Behördenbibliothek bei professioneller Informationsvermittlung mittels Internet und im E-Government werden dargestellt. Es wird aufgezeigt, wie Behördenbibliotheken selbst ihre Leistung durch Kooperation und Vernetzung stärken und wie diese Leistung zur Optimierung der Informationsversorgung der Behörden eingesetzt werden kann.
Der Arbeitsmarkt für Bibliothekare birgt Licht und Schatten: Zahlreiche Bibliotheken der öffentlichen Hand decken nur noch ihren Ersatzbedarf. Ausweichmöglichkeiten bieten aber die Informationsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere von Personalberatungen und Consultingfirmen. Im Bereich des Infobroking tut sich – wenn auch langsam – ein wachsender Markt auf.