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Datenschutz ist seit den Anfängen der Verbraucherarbeit und verstärkt mit den zunehmenden Digitalisierung unser Gesellschaft ein wesentliches Verbraucherthema. So hat uns etwa der Handel mit Kundenadressen beschäftigt, dem zum Beispiel durch Eintrag in Sperrlisten begegnet werden konnte. Heute werden solche Gegenmaßnahmen und damit schließlich der Selbstschutz des Verbrauchers immer schwieriger, denn es wird selbst für Experten zunehmend undurchschaubarer, wo durch wen welche Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden. Im Gegensatz zur Offline-Welt wird in der Online-Welt jede Lebensregung Datenspuren erzeugen. Mit den damit verbundenen unkontrollierbaren Datenströmen nimmt potentiell die Einflussmöglichkeit der Verbraucher ab. Bei steigendem Wert personenbezogener Daten und deren wachsender Bedeutung für die Informationswirtschaft als weitere Einnahmequelle müssen hier Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz ansetzen, um die dadurch entstehenden nachteiligen Entwicklungen zu begrenzen. Es geht um nicht und nicht weniger als Chancen- und Waffengleichheit zwischen Verbrauchern als „Datenträger“ und Anbietern als „Datenjäger und -sammler“ herzustellen.
Jeder Mensch braucht zu einem selbstbestimmten Leben die Möglichkeit, in bestimmten Situationen anonym aufzutreten, so wie er die Atemluft zum Überleben braucht. Wer sich in allen Lebenslagen namentlich zu erkennen geben müsste, gewissermaßen seinen Namen für jedermann und jederzeit deutlich sichtbar eintätowiert tragen müsste, dem wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen, denn er könnte nicht mehr wissen, geschweige denn selbst bestimmen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Vielleicht ist dieses Recht auf Anonymität so selbstverständlich, dass man darüber weder schreiben noch sprechen muss? Gewiss, die Grundfesten des Datenschutzes ruhen auf der Annahme, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn ein Gesetz die Verarbeitung erlaubt. Das „Außergewöhnliche“ der Verarbeitung personenbezogener Daten und damit der Regelfall des nicht personenbezogenen Auftretens liegt unausgesprochen dem gesamten Datenschutzgedanken zu Grunde.