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Die Krisenursache ist im Wesentlichen die Finanzschwäche der kommunalen Haushalte bei anhaltend hohem Personalstand im Vergleich zu anderen Flächenstaaten. In dieser Situation muss die fachliche Ebene der Kommunalpolitik Angebote machen, wie aus fachlicher Sicht damit tragfähig umgegangen werden kann. Die Bibliotheken müssen sich fragen, wieweit sie in ihrem Angebot die gestiegenen Einkommen und den Wandel des Freizeit- und Lernverhaltens berücksichtigt haben, wieweit ihre Arbeitszeitstruktur angemessen die Ziele der Bibliothek widerspiegelt, wieweit die Ziele selbst realistisch sind. Das Ziel, für alle Angebote zu machen, ist heute nicht mehr realistisch. Als gangbarer Weg haben sich Gebühren für Mediennutzung erwiesen. Die Gebührenerhebung ist aber an genau benannte Voraussetzungen gebunden. Vor allem muss das Angebot überzeugend, bedarfsgerecht, qualitätsvoll und aktuell sein, damit eine Zahlungsbereitschaft vorhanden ist. Die Bibliothek muss die Einnahmen zum Medienneukauf wieder verwenden können. Die Bibliotheken müssen darauf reagieren, dass die Kommunalpolitik nicht überall von sich aus den Wert der Infrastruktureinrichtung Bibliothek erkennt, um deren Ressourcen und Potenziale im Sinn der kommunalpolitischen Ziele zu aktivieren. Umgekehrt müssen sich die Bibliotheken selbst in ihrer Profilsetzung und Schwerpunktbildung als Element der kommunalpolitisch gestalteten öffentlichen Infrastruktur zu erkennen geben. Ihr Anknüpfungspunkt dürfen also nicht bibliothekarische Aufgabenkataloge sein, sondern die kommunalpolitischen Ziele der Gemeinde. Und die Bibliothek muss darlegen, was die Bibliothek zu diesen Zielen beiträgt.
Zusammen mit dem stetig expandierenden Internet haben elektronische Zeitschriften in den letzten Jahren eine sehr starke Verbreitung erfahren und sich zu einem wichtigen Gegenpol zu den traditionellen Publikationen entwickelt. Letztere werfen aufgrund ihrer aufwendigen und zunehmend teureren Verwaltung und Archivierung mittlerweile große Probleme auf, so daß sich ein Wandel in der Informationsversorgung abzeichnet. Die einfache Zugriffsmöglichkeit über den PC sowie ihre ständige Verfügbarkeit haben digitale Fachpublikationen in den Naturwissenschaften bereits zu einer viel genutzten Informationsquelle werden lassen und eine nicht geringe Anzahl besitzt mittlerweile auch einen festen Platz innerhalb des wissenschaftlichen Literaturkanons. Allerdings sind derzeit noch immer nicht alle Fragen, z.B. hinsichtlich der Sicherung eines langfristigen Zugangs, geklärt, wobei die Vielzahl an Publikationen seitens der Bibliothekare und der wissenschaftlichen Verlage den weiterhin regen Diskussionsbedarf offenbart. Die Endnutzer als eigentliche Adressaten der elektronischen Information sind dabei ein zentrales Thema, obwohl sich mittlerweile immer schwerer Aussagen über deren Verhalten treffen lassen, da vorrangig dezentral an den eigenen Computern fern der Bibliothek mit den digitalen Texten gearbeitet wird. Statistische Erhebungen, wie sie beispielsweise von manchen Verlagen oder Datenbankbetreibern angeboten werden, geben mit einfachen Zugriffsauflistungen nur ein sehr ungenaues Bild der tatsächlichen Nutzung wieder, da hier nicht danach differenziert werden kann, welche Texte wirklich im Volltext gelesen und welche nur angelesen und dann verworfen wurden.2 Daher konzentriert sich die vorliegende Magisterarbeit vornehmlich auf den Aspekt der Erforschung des Nutzerverhaltens der Forschenden, wobei die Auswertung der damit verbundenen Umfrage mittels eines Fragebogens im Zentrum steht. Dieser wurde in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg entwickelt und soll einen weiteren Beitrag zur oben erwähnten, derzeitigen Diskussion liefern.
Mit dieser „Kurzen Einführung in das Urheber- und Verlagsrecht“ will der Verfasser eine Zusammenfassung der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den Urhebern, insbesondere den Verfassern einerseits, und den Verwertern, insbesondere den Verlagen andererseits, geben. Die Darstellung berücksichtigt den Stand der Gesetzgebung zum 1. Juli 2002. Der Verfasser hat dabei versucht, in der gebotenen Kürze die nach der praktischen Erfahrung wesentlichsten Grundbegriffe darzustellen und dem Leser diese in systematischer, einheitlicher Form zu erläutern. Bewusst wurde dabei auf die Erörterung der dogmatischen Grundlagen sowie der vielfältigen divergierenden Meinungen in der Rechtsprechung und Literatur verzichtet.
Der Begriff Lernarrangement wird auf dem Hintergrund des Wandels des Lernens dargelegt und auf Bibliotheken bezogen. Ausgangspunkt ist das aktuelle Selbstverständnis der Öffentlichen Bibliotheken, aber auch die Anforderungen, die die Erkenntnisse der Erwachsenenbildung an die Bibliothek stellen. Im Mittelpunkt stehen raumgebundene Angebote wie Bestände mit dem Fokus auf Lernmedien, Lese- und Internetplätze, die als Lernarrangements Lernen ermöglichen und begünstigen, ferner virtuelle Angebote und neue Erschließungsformen, ferner veränderte Anforderungen an das Management. Schließlich münden die Überlegungen in die Vision einer neuen Bibliothek des selbstgesteuerten Lernens. Die Aussagen werden an Beispielen aus Deutschland mit Fotos dargelegt und es werden verallgemeinernde Schlussfolgerungen gezogen. Das Fazit empfiehlt eine Schrittfolge