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Der avisierte Umstieg von RAK auf AACR bindet die Arbeitskraft von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren, ohne dass als Resultat ein zukunftsfähiges Regelwerk mit rationellen Arbeitsprozessen zustande kommen wird. Dies führt nicht nur in eine Sackgasse in der Entwicklung bibliothekarischer Informationssysteme. Bei denjenigen Spezialbibliotheken, die nicht über die arbeitsteilige Strukturen wie eine Katalogabteilung verfügen, sondern ihre Arbeit eigenständig nach Vorgaben ihrer Institutionen und Prioritäten organisieren müssen und gegenwärtig vor viel wichtigeren Aufgaben stehen (Digitalisierung von Dokumenten, Internetangebot, Informationsvermittlung, Wissensmanagment, Verwaltungssteuerung, Kostenrechnung usw.), deren Bewältigung schon die normale Arbeitskapazität überfordert, kann dies direkt in eine Krisensituation führen. Diskussionen, Aufsätze und Fortbildung zu diesem Thema drohen somit aufgrund dieser zusätzlichen Arbeitsbelastung ein Teil dieses Problems zu werden, es sei denn, man schafft es, die gegenwärtige Situation als Anlass zu nehmen, ein wirklich zukunftsfähiges Regelwerk zu entwickeln und auch durchzusetzen.
Die Krisenursache ist im Wesentlichen die Finanzschwäche der kommunalen Haushalte bei anhaltend hohem Personalstand im Vergleich zu anderen Flächenstaaten. In dieser Situation muss die fachliche Ebene der Kommunalpolitik Angebote machen, wie aus fachlicher Sicht damit tragfähig umgegangen werden kann. Die Bibliotheken müssen sich fragen, wieweit sie in ihrem Angebot die gestiegenen Einkommen und den Wandel des Freizeit- und Lernverhaltens berücksichtigt haben, wieweit ihre Arbeitszeitstruktur angemessen die Ziele der Bibliothek widerspiegelt, wieweit die Ziele selbst realistisch sind. Das Ziel, für alle Angebote zu machen, ist heute nicht mehr realistisch. Als gangbarer Weg haben sich Gebühren für Mediennutzung erwiesen. Die Gebührenerhebung ist aber an genau benannte Voraussetzungen gebunden. Vor allem muss das Angebot überzeugend, bedarfsgerecht, qualitätsvoll und aktuell sein, damit eine Zahlungsbereitschaft vorhanden ist. Die Bibliothek muss die Einnahmen zum Medienneukauf wieder verwenden können. Die Bibliotheken müssen darauf reagieren, dass die Kommunalpolitik nicht überall von sich aus den Wert der Infrastruktureinrichtung Bibliothek erkennt, um deren Ressourcen und Potenziale im Sinn der kommunalpolitischen Ziele zu aktivieren. Umgekehrt müssen sich die Bibliotheken selbst in ihrer Profilsetzung und Schwerpunktbildung als Element der kommunalpolitisch gestalteten öffentlichen Infrastruktur zu erkennen geben. Ihr Anknüpfungspunkt dürfen also nicht bibliothekarische Aufgabenkataloge sein, sondern die kommunalpolitischen Ziele der Gemeinde. Und die Bibliothek muss darlegen, was die Bibliothek zu diesen Zielen beiträgt.