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Wikipedia: das Buch
(2005)
Dieses Buch zur freien Enzyklopädie Wikipedia wurde von erfahrenen Mitarbeitern des Projektes zusammengestellt und gibt dem Neueinsteiger eine umfassende Einführung in die bekannte Online-Enzyklopädie. Den Schwerpunkt des Buches bilden dabei – neben einem Abriss zur Geschichte der Wikipedia – Hinweise zur Erstellung von Artikeln, Hilfen zum Verhalten in Konfliktfällen, die Grundprinzipien des Arbeitens in der Wikipedia und Rechtsfragen rund um das Projekt. Diese Informationen erscheinen hier erstmals in gedruckter Form und können damit bequem während der Arbeit am Computer nachgeschlagen werden. Dem Könner und Kenner bietet das Buch Anleitungen zum Formatieren von Texten und Tabellen, Informationen zu den Namenskonventionen, zu Bildern, zur Typographie, zu mathematischen Formeln, Variablen und vielem mehr. Alle Artikel sind aus der freien Enzyklopädie Wikipedia zusammengestellt und zeichnen ein lebendiges Bild von der Vielfalt, Dynamik und Qualität freien Wissens – zu dem jeder beitragen kann. Die Artikel und Bilder dieses Bandes stammen aus der Wikipedia (http:// de.wikipedia.org, Stand 20. September 2005) und stehen unter der GNULizenz für freie Dokumentation. Sie wurden vom WikiPress-Redaktionsteam für den Druck aufbereitet und modifiziert. Sie dürfen diese modifizierte Version unter den Bedingungen dieser Lizenz benutzen. Die Versionsgeschichte aller Artikel finden Sie unter der angegebenen Quelle oder in gesammelter Form als Textdatei unter http://www.wikipress. de/baende/wikipedia_historien.txt. Eine transparente, elektronische Kopie finden Sie unter http://www.wikipress.de/baende/wikipedia.xml.
Mit dem Landesverfassungsschutzgesetz vom 17. Oktober 1978 trat erstmals für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz - es wurde 1952 aus den Verfassungsschutzbehörden der Länder Württemberg- Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern gebildet - eine gesetzliche Grundlage in Kraft. Durch das Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vom 22. Oktober 1991 wurden die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz konkretisiert und datenschutzrechtliche Regelungen eingeführt. Außerdem wurde zum ersten Mal festgeschrieben, dass das Innenministerium und der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über extremistische, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zu unterrichten haben. Obwohl damit erst seit 1991 eine entsprechende Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit besteht, erschien der erste Verfassungsschutzbericht bereits 1978 mit einem Umfang von 110 Seiten. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Öffentlichkeit jedes Jahr ein Verfassungsschutzbericht präsentiert. Die Verfassungsschutzberichte der letzten 25 Jahre spiegeln ein kleines Stück der deutschen Nachkriegsgeschichte wider. Bedingt durch die politischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen, die zunehmende Globalisierung, staatliche Maßnahmen wie Vereinsverbote und durch den technischen Wandel hat der Verfassungsschutz bei seiner Arbeit in den letzten 25 Jahren immer wieder andere Schwerpunkte gesetzt. Standen 1978 - also vor dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ - noch die Aktivitäten von Linksextremisten und dabei besonders die der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) im Vordergrund, richtet sich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 das Hauptaugenmerk des Landesamts für Verfassungsschutz auf dieBeobachtung der sicherheitsgefährdenden Bestrebungen von Ausländern. Nach wie vor werden aber auch Rechts- und Linksextremismus beobachtet und wertvolle Arbeit auf dem Gebiet der Spionageabwehr geleistet. Seit 1997 zählt die Beobachtung der „Scientology Organisation“ ebenfalls zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes.
Der politische Extremismus ist eine ständige Herausforderung für unsere Demokratie, die sich im Bewusstsein der Lehren aus den Jahren der Weimarer Republik und der leidvollen Erfahrungen aus der Nazidiktatur als „wehrhafte Demokratie" versteht. Neben anderen „Sicherheitsmechanismen" zum Schutz unseres demokratischen Gemeinwe-sens erwähnt das Grundgesetz auch den Verfassungsschutz (Artikel 73 Nr. 10 GG). Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten sowie die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über Entwicklungen und drohende Gefah-ren zu unterrichten. Der Verfassungsschutz versteht sich deshalb als „Frühwarnsystem" der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Was sind Standards? Klassische bibliothekarische Standards, Grenzen Input-orientierter Standards, Qualitätsstandards, Verfahrensstandards im Sinn der Qualitätsnorm, Standards für Bibliotheksdienstleistungen (Leseförderung, Informationskompetenz, Informations- und Benutzungsdienst, Qualitätsstandards im Bibliothekskonzept Südtirol, Public Library Service Standards, IFLA/UNESCO Guidelines for Development), Profile und Standards, Gewinnung und In-Kraft-Setzung von Standards.
Der Beitrag gibt einen Überblick über Funktionen von Schulbibliotheken, erläutert den Begriff der Informationskompetenz im Hinblick auf allgemein bildende Schulen, stellt ausführlich Einsatzmöglichkeiten der Schulbibliothek und Kooperationen zwischen Öffentlichen Bibliotheken und allgemein bildenden Schulen dar, behandelt das Konzept des Lernarrangements und nennt schließlich räumliche und organisatorische Voraussetzungen einer gelingenden Kooperation zwischen Bibliothek und Schule.
Auf der VLBPlus-CD-ROM ist seit einiger Zeit nicht nur eine Erschließung nach Stich- und Schlagwörtern sowie nach ca. 66 Sachgruppen, sondern auch nach einer differenzierten Klassifikation enthalten (Warengruppen-Systematik). Diese Klassifikation mit rund 1.000 Klassen wird auf dem Hintergrund der bibliothekarischen Beschäftigung mit dem Thema Sacherschließung in den Zusammenhang der Erschließung durch Klassifikationen versus verbaler Sacherschließung gestellt. Es folgt eine strukturelle Analyse sowie eine Untersuchung ihrer Funktion für den Buchhandel sowie hinsichtlich möglicher Anwendungen in Bibliotheken. Freilich leidet die gegenwärtige Anwendung auf der VLB-CD-ROM unter erheblichen Mängeln, vor allem unter einer konsequent inkonsistenten Anwendung, die in Teilen an eine beliebige Zuordnung zu Bündeln von Klassen erinnert, so dass etliche Einzelklassen ihre Funktion zu verlieren drohen. Die Mängel werden an Beispielen aufgezeigt und die Ursachen benannt, z.B. fehlende Definitionen von Klasseninhalten. Lösungswege bis hin zu Verfahren der automatischen Klassifikation werden angesprochen.
Gelegentlich werden in Schriften über das „Dritte Reich“ die Kriegsschuld Deutschlands und der Massenmord in Konzentrationslagern in Zweifel gezogen oder abgestritten. Zu den gängigen Argumentationen gehören dabei Aussagen wie „Hitler erklärte immer wieder seine Abrüstungs- und Friedensabsichten, er wollte keinen Krieg“, „Die Juden haben Deutschland 1933 den Krieg erklärt“ oder „Es gibt naturwissenschaftliche Gutachten, die beweisen, dass in Auschwitz nie Juden vergast wurden.“ Urheber derartiger Ansichten sind angebliche Wissenschaftler oder ehemalige Widerstandskämpfer. Mit Hinweis auf deren angebliche Reputation wird der Eindruck von Seriosität und Wissenschaftlichkeit der Aussagen suggeriert, was allerdings bei genauer Nachprüfung jeder inhaltlichen Grundlage entbehrt. Tatsächlich handelt es sich bei den zitierten „Experten“ um Rechtsextremisten, die das Hitler-Regime mit den Mitteln der Fälschung und Manipulation von seiner Schuld frei zu sprechen suchen.
Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beschäftigen sich seit Beginn der 1990er Jahre mit der rechtsextremistischen Skinhead-Szene. Die Mehrzahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten gehört dieser Szene an oder ist von ihr beeinflusst. Innerhalb der Skinhead-Subkultur kommt der szenetypischen Musik eine besondere Bedeutung zu: Die Musik ist das Medium, über das insbesondere bei Jugendlichen Interesse geweckt wird. Anknüpfungspunkte können dabei einerseits deren Unzufriedenheit und fehlende Orientierung sein, andererseits aber auch der Reiz des Verbotenen. Über die Liedtexte vermitteln Skinhead-Bands 1 rechtsextremistische Ideologiefragmente und Feindbilder. Bei einigen schweren rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten konnte ein direkter Zusammenhang zwischen dem Konsum der Musik und der Tat festgestellt werden (vgl. unten Kapitel 4). In Einzelfällen skandierten die Täter während der Tat sogar Textzeilen aus den Liedern bekannter rechtsextremistischer Bands.