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Die Krisenursache ist im Wesentlichen die Finanzschwäche der kommunalen Haushalte bei anhaltend hohem Personalstand im Vergleich zu anderen Flächenstaaten. In dieser Situation muss die fachliche Ebene der Kommunalpolitik Angebote machen, wie aus fachlicher Sicht damit tragfähig umgegangen werden kann. Die Bibliotheken müssen sich fragen, wieweit sie in ihrem Angebot die gestiegenen Einkommen und den Wandel des Freizeit- und Lernverhaltens berücksichtigt haben, wieweit ihre Arbeitszeitstruktur angemessen die Ziele der Bibliothek widerspiegelt, wieweit die Ziele selbst realistisch sind. Das Ziel, für alle Angebote zu machen, ist heute nicht mehr realistisch. Als gangbarer Weg haben sich Gebühren für Mediennutzung erwiesen. Die Gebührenerhebung ist aber an genau benannte Voraussetzungen gebunden. Vor allem muss das Angebot überzeugend, bedarfsgerecht, qualitätsvoll und aktuell sein, damit eine Zahlungsbereitschaft vorhanden ist. Die Bibliothek muss die Einnahmen zum Medienneukauf wieder verwenden können. Die Bibliotheken müssen darauf reagieren, dass die Kommunalpolitik nicht überall von sich aus den Wert der Infrastruktureinrichtung Bibliothek erkennt, um deren Ressourcen und Potenziale im Sinn der kommunalpolitischen Ziele zu aktivieren. Umgekehrt müssen sich die Bibliotheken selbst in ihrer Profilsetzung und Schwerpunktbildung als Element der kommunalpolitisch gestalteten öffentlichen Infrastruktur zu erkennen geben. Ihr Anknüpfungspunkt dürfen also nicht bibliothekarische Aufgabenkataloge sein, sondern die kommunalpolitischen Ziele der Gemeinde. Und die Bibliothek muss darlegen, was die Bibliothek zu diesen Zielen beiträgt.
Der politische Extremismus ist eine ständige Herausforderung für unsere Demokratie, die sich im Bewusstsein der Lehren aus den Jahren der Weimarer Republik und der leidvollen Erfahrungen aus der Nazidiktatur als „wehrhafte Demokratie" versteht. Neben anderen „Sicherheitsmechanismen" zum Schutz unseres demokratischen Gemeinwe-sens erwähnt das Grundgesetz auch den Verfassungsschutz (Artikel 73 Nr. 10 GG). Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten sowie die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über Entwicklungen und drohende Gefah-ren zu unterrichten. Der Verfassungsschutz versteht sich deshalb als „Frühwarnsystem" der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
IT-Forschung 2006
(2002)
Investitionen in Bildung und Forschung sind Grundlage für Wachstum, Beschäftigung und gesellschaftlichen Fortschritt. Besonders in zentralen Innovationsfeldern des 21. Jahrhunderts, wie der Informations- und Kommunikationstechnik, die hohe Markt- und Beschäftigungspotenziale aufweisen, zunehmend alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringen und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel vorantreiben, ist Forschung Voraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Die Bundesregierung hat mit dem Aktionsprogramm „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ den Grundstein für Deutschlands Weg in die Wissensgesellschaft gelegt. Dabei wurde der Informations- und Kommunikationstechnik in Bildung und Forschung Priorität eingeräumt. Mit dem Handlungskonzept „Anschluss statt Ausschluss – IT in der Bildung“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2000 die notwendigen bildungspolitischen Schwerpunkte gesetzt. Mit dem vorliegenden Förderprogramm „IT-Forschung 2006“ stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die programmatischen Weichen für die Forschungförderung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik für den Zeitraum 2002–2006.
Die nach Auflösung der politischen und militärischen Blöcke fortbestehende internationale Zusammenarbeit und vor allem die rasante Entwicklung der modernen Kommunikationsmittel schaffen nie gekannte Freiheiten menschlichen Miteinanders. Doch solche Möglichkeiten bergen auch das Risiko ihres Missbrauchs. Der Auftrag des Verfassungsschutzes liegt im Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf größtmögliche Freiheit und dem Sicherungsbedürfnis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, aktuelle Gefahren durch den politischen Extremismus und deren Entwicklungspotenziale einzuschätzen und so zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen. Klar ist dabei aber auch: Dies kann von staatlichen Institutionen allein nicht geleistet werden. Entscheidend ist die Grundüberzeugung der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, aktiv für Demokratie und Menschenwürde einzutreten.