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Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit Fandoms, insbesondere Buch-Fandoms, als eine der wichtigsten und mächtigsten Kundengruppen von Verlagen sowie deren mögliche Einbeziehung in die bestehenden Wertschöpfungsketten von Belletristikverlagen.
Ziel war es,Fandoms von Büchern im deutschsprachigen Raum bezüglich ihres Verhaltens, ihrer Einstellungen und Motive, zu untersuchen und entsprechende Stellen der Einbindung zu identifizieren.
Dafür wurden Fandoms und Verlage anhand relevanter Fachliteratur und vorhandener Recherchen analysiert und zudem eine Online-Umfrage unter Mitgliedern von Fandoms durchgeführt sowie Experten aus der Branche bezüglich des aktuellen Stands der Einbeziehung sowie ihrer Einschätzung einiger Ideen der Fandom-Einbindung interviewt.
Es wurde deutlich, dass Buch-Fandoms sich eine starke und interaktive Einbeziehung in den Produktions- und Distributionsprozess von Büchern wünschen.
Außerdem stehen sie einer hohen Beteiligung von Seiten der Verlage an Fandoms positiv gegenüber.
Diese Nachfrage treffen Belletristikverlage bislang nicht, da zu wenig auf die speziellen Eigenschaften von Fandoms eingegangen wird.
Nach den Prinzipien der interaktiven Wertschöpfung kann dieses noch ungenutzte Potenzial in der Einbeziehung von Fandoms für beide Seiten vorteilhaft ausgeschöpft werden. So wird das Mitbestimmungs- und Beteiligungsbedürfnis von Fandom-Mitgliedern wird gestillt.
Verlagen kann der Input von Fandoms Wettbewerbsvorteile verschaffen, außerdem erhöhen sie die Zufriedenheit und Kundenbindung dieser wichtigen Zielgruppe.
Demnach kann diese Bachelorarbeit Publikumsverlagen im deutschsprachigen Raum, die belletristische Inhalte verlegen, helfen, Fandoms zu verstehen und diese nachhaltig und gewinnbringend einzubinden und so zu nutzen.
Mit dem Landesverfassungsschutzgesetz vom 17. Oktober 1978 trat erstmals für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz - es wurde 1952 aus den Verfassungsschutzbehörden der Länder Württemberg- Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern gebildet - eine gesetzliche Grundlage in Kraft. Durch das Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vom 22. Oktober 1991 wurden die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz konkretisiert und datenschutzrechtliche Regelungen eingeführt. Außerdem wurde zum ersten Mal festgeschrieben, dass das Innenministerium und der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über extremistische, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zu unterrichten haben. Obwohl damit erst seit 1991 eine entsprechende Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit besteht, erschien der erste Verfassungsschutzbericht bereits 1978 mit einem Umfang von 110 Seiten. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Öffentlichkeit jedes Jahr ein Verfassungsschutzbericht präsentiert. Die Verfassungsschutzberichte der letzten 25 Jahre spiegeln ein kleines Stück der deutschen Nachkriegsgeschichte wider. Bedingt durch die politischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen, die zunehmende Globalisierung, staatliche Maßnahmen wie Vereinsverbote und durch den technischen Wandel hat der Verfassungsschutz bei seiner Arbeit in den letzten 25 Jahren immer wieder andere Schwerpunkte gesetzt. Standen 1978 - also vor dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ - noch die Aktivitäten von Linksextremisten und dabei besonders die der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) im Vordergrund, richtet sich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 das Hauptaugenmerk des Landesamts für Verfassungsschutz auf dieBeobachtung der sicherheitsgefährdenden Bestrebungen von Ausländern. Nach wie vor werden aber auch Rechts- und Linksextremismus beobachtet und wertvolle Arbeit auf dem Gebiet der Spionageabwehr geleistet. Seit 1997 zählt die Beobachtung der „Scientology Organisation“ ebenfalls zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes.
Der politische Extremismus ist eine ständige Herausforderung für unsere Demokratie, die sich im Bewusstsein der Lehren aus den Jahren der Weimarer Republik und der leidvollen Erfahrungen aus der Nazidiktatur als „wehrhafte Demokratie" versteht. Neben anderen „Sicherheitsmechanismen" zum Schutz unseres demokratischen Gemeinwe-sens erwähnt das Grundgesetz auch den Verfassungsschutz (Artikel 73 Nr. 10 GG). Seine Aufgabe ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten sowie die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über Entwicklungen und drohende Gefah-ren zu unterrichten. Der Verfassungsschutz versteht sich deshalb als „Frühwarnsystem" der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.