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Datenschutz ist seit den Anfängen der Verbraucherarbeit und verstärkt mit den zunehmenden Digitalisierung unser Gesellschaft ein wesentliches Verbraucherthema. So hat uns etwa der Handel mit Kundenadressen beschäftigt, dem zum Beispiel durch Eintrag in Sperrlisten begegnet werden konnte. Heute werden solche Gegenmaßnahmen und damit schließlich der Selbstschutz des Verbrauchers immer schwieriger, denn es wird selbst für Experten zunehmend undurchschaubarer, wo durch wen welche Daten erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden. Im Gegensatz zur Offline-Welt wird in der Online-Welt jede Lebensregung Datenspuren erzeugen. Mit den damit verbundenen unkontrollierbaren Datenströmen nimmt potentiell die Einflussmöglichkeit der Verbraucher ab. Bei steigendem Wert personenbezogener Daten und deren wachsender Bedeutung für die Informationswirtschaft als weitere Einnahmequelle müssen hier Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz ansetzen, um die dadurch entstehenden nachteiligen Entwicklungen zu begrenzen. Es geht um nicht und nicht weniger als Chancen- und Waffengleichheit zwischen Verbrauchern als „Datenträger“ und Anbietern als „Datenjäger und -sammler“ herzustellen.
Qualität und Effizienz von Forschung und Entwicklung sowie sonstige Maßnahmen im Bereich von Bildung und Forschung können wesentlich gesteigert werden, wenn die hierfür benötigten Fachinformationen umfassend, zuverlässig und rasch durch Recherchen in den weltweit verfügbaren elektronischen Informations-Banken ermittelt werden. Diese sind ein unerlässliches Hilfsmittel, weil sie die gezielte inhaltliche Suche nach Literatur sowie Daten und Fakten ermöglichen. Sie verkürzen z.B. den Nutzern in Forschungsund Entwicklungsabteilungen und den Wissenschaftlern die zeitraubende Literatursuche und ersparen in vielen Fällen das Studium einer Vielzahl von Publikationstexten, so dass sie sich schnell auf die für sie relevanten Arbeiten konzentrieren können.
Jeder Mensch braucht zu einem selbstbestimmten Leben die Möglichkeit, in bestimmten Situationen anonym aufzutreten, so wie er die Atemluft zum Überleben braucht. Wer sich in allen Lebenslagen namentlich zu erkennen geben müsste, gewissermaßen seinen Namen für jedermann und jederzeit deutlich sichtbar eintätowiert tragen müsste, dem wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen, denn er könnte nicht mehr wissen, geschweige denn selbst bestimmen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Vielleicht ist dieses Recht auf Anonymität so selbstverständlich, dass man darüber weder schreiben noch sprechen muss? Gewiss, die Grundfesten des Datenschutzes ruhen auf der Annahme, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn ein Gesetz die Verarbeitung erlaubt. Das „Außergewöhnliche“ der Verarbeitung personenbezogener Daten und damit der Regelfall des nicht personenbezogenen Auftretens liegt unausgesprochen dem gesamten Datenschutzgedanken zu Grunde.
Durch den Aufbau von Dokumenten- und Publikationsservern an Hochschulen wird zum einen die Möglichkeit geschaffen, die an der jeweiligen Hochschule entstehenden wissenschaftlichen Publikationen für eine weltweite Verfügbarkeit zu archivieren und anzubieten. Zum anderen trägt dieses Serviceangebot der Infrastruktureinrichtungen – Bibliothek und Rechenzentrum – zur Verbreitung des elektronischen Publizierens als neues Instrument des wissenschaftlichen Arbeitens bei. DINI – die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation – unterstützt diese Entwicklungen, um so deutschland- und weltweit ein höheres Niveau der wissenschaftlichen Kommunikation zu erreichen. Dafür ist es notwendig, die Dokumenten- und Publikationsserver zu vernetzen. Ein Netzwerk von lokalen Publikationsservern ergänzt die vorherrschenden Verlagspublikationen. Es kann auch als Regulativ für die monopolistischen Tendenzen im wissenschaftlichen Publikationswesen dienen. Der Aufbau von Dokumenten- und Publikationsservern wird sowohl vom Wissenschaftsrat und der Hochschulrektorenkonferenz gefordert, als auch durch die Fördereinrichtungen wie das Bundesministerium für Forschung und Technologie und die Deutsche Forschungsgemeinschaft als aktuelle Aufgabe unterstützt. Wichtig erscheint dabei, dass diese Entwicklung nach internationalen Standards und auf der Basis einer gesicherten Technologie erfolgt. Ausgehend von der DINI-Schrift „Elektronisches Publizieren an Hochschulen“ vom März 2002, die als eine erste Orientierungshilfe veröffentlicht wurde, sollen mit dem vorliegenden Papier drei Ziele erreicht werden: - eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen an einen Dokumenten- und Publikationsserver - das Aufzeigen von Entwicklungsrichtungen bei der Gestaltung von Servern und beim Austausch von Informationen über diese Server - ein für Nutzende und Betreiber sichtbare Dokumentation der Einhaltung von Standards und Empfehlungen durch diesen Server. Mit der Vergabe eines Zertifikats ermöglicht DINI e.V. erstmals eine Qualitätskontrolle für Dokumenten- und Publikationsserver. Um eine Zertifikat zu erhalten sind Mindestanforderungen an einen Server und seine Betreiber gestellt, die zur Wahrung einer modernen wissenschaftlichen Kommunikation unabdingbar sind. Gleichzeitig werden Empfehlungen gegeben, die die heute vorhersehbare Entwicklung charakterisieren und damit künftige Serveranforderungen darstellen. Die Kriterien für das DINI-Zertifikat werden durch eine Arbeitsgruppe anhand internationaler Standards und Entwicklungen überprüft und fortgeschrieben. Das Zertifikat wird deshalb mit dem Ausstellungsjahr gekennzeichnet werden.
Notfallplan Waserschaden
(1999)
Bei Überschwemmung, undichten bzw. beschädigten Wasserleitungen, Brand oder Sturm tritt Wasserschaden auf. Wasser beschädigt Museumsstücke, Archiv- und Bibliotheksbestände und kann selbst zu ihrer völligen Vernichtung führen. Auf dieser Sonderseite geben Ihnen die Papierrestauratoren der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren (IADA) Informationen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Wasserschäden. Folgen Sie den Anweisungen und Tips möglichst innerhalb von 48 Stunden nach dem Auftreten des Schadens bzw. der Notsituation, sonst ist es meistens zu spät! Bitte verstehen Sie diese Tips deutlich als "Erste Hilfe". Befragen Sie immer so schnell als möglich diejenigen Fachleute, welche fŸr die Sicherheit der Menschen und der Gebäude zuständig sind, sowie anerkannte Restauratoren zur Sicherheit Ihrer Sammlungen.
Ziel dieses Memorandums ist es, Aufgaben und Herausforderungen zu erläutern, vor denen die über 1000 Behördenbibliotheken als Teil moderner Behörden in der Bundesrepublik Deutschland stehen. Behördenbibliotheken unterscheiden sich zwar in ihrer Größe: sie umfassen ein Spektrum von einer kleinen Bibliothek wie z.B. einer Gerichtsbibliothek, die nur von ein oder zwei Bibliothekarinnen/ Bibliothekaren geführt wird bis hin zu größeren Bibliotheken mit arbeitsteiligen Strukturen (z.B. Bibliothek des Deutschen Bundestages). Gemeinsam ist ihnen jedoch die Funktion innerhalb ihrer Behörde. Diese Funktion wird beschrieben und das Verhältnis von gedruckter zu elektronischer Information wird analysiert. Die Aufgaben der Behördenbibliothek bei professioneller Informationsvermittlung mittels Internet und im E-Government werden dargestellt. Es wird aufgezeigt, wie Behördenbibliotheken selbst ihre Leistung durch Kooperation und Vernetzung stärken und wie diese Leistung zur Optimierung der Informationsversorgung der Behörden eingesetzt werden kann.
Der Arbeitsmarkt für Bibliothekare birgt Licht und Schatten: Zahlreiche Bibliotheken der öffentlichen Hand decken nur noch ihren Ersatzbedarf. Ausweichmöglichkeiten bieten aber die Informationsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere von Personalberatungen und Consultingfirmen. Im Bereich des Infobroking tut sich – wenn auch langsam – ein wachsender Markt auf.
Im Fadenkreuz der Bildungs- und Kulturarbeit einer Gemeinde steht die Kinder- und Jugendbibliothek
als begehrte Kooperationspartnerin und Koordinatorin für alle Aktivitäten in Sachen Leseförderung
und Medienpädagogik. Kinder und Jugendliche werden von ihr angesprochen sowie
Eltern, Erzieher/innen und Lehrer/innen. Grundlage der gemeinsamen Arbeit sind die jeweiligen
Rahmenrichtlinien und Bildungspläne.
Da viele kleine Bibliotheken mit Zeit, Geld und Personal sehr sparsam umgehen müssen, soll
diese Broschüre „Tipps zum Kundenfang“ bieten, wie mit geringem Aufwand maximaler Erfolg
in der Vermittlung erzielt werden kann. Bibliotheken können am besten bei der Förderung der
Lesemotivation ansetzen! Die Rezepte sind praxiserprobt, sollten jedoch auf die eigenen Verhältnisse
angepasst und variiert werden. Es wurden bewusst einfache Einheiten gewählt, die in
unterschiedliche Zusammenhänge gestellt werden können.
Die Broschüre wurde durch Studentinnen der Hochschule der Medien in Zusammenarbeit mit dem
Institut für angewandte Kindermedienforschung (IfaK) zusammengestellt und vom Deutschen
Bibliotheksverband, Landesverband Baden-Württemberg, unterstützt. Viele Anregungen beziehen
sich dabei auf Beiträge von Bibliothekarinnen für die „Giraffe“ – die einzige Fachpublikation
für Kinder- und JugendbibliothekarInnen –, die laufend für die Ideenbörse des IfaKs ausgewertet
werden. Dort sind auch weiterführende Programme mit ausführlichen Konzeptbeschreibungen
zu finden: http://www.hdm-stuttgart.de/ifak/medienpaedagogik_lesefoerderung.
Diese Broschüre schließt bewusst an die Veröffentlichung „Hachmann/Hofmann (Hrsg): „Wenn
Bibliothek Bildungspartner wird“ der DBV-Expertengruppen „Kinder- und Jugendbibliotheken“
und „Bibliothek und Schule“ an, in der die Leseförderung mit dem Spiralcurriculum in Schule
und Vorschule dargestellt und an vielen Beispielen erläutert wird. (Download unter http://www.
bibliotheksverband.de/ex-kinder/Broschuere_3.5.2007.pdf.) „Tatort Bibliothek“ setzt die Serie
mit weiteren Tipps zur Leseförderung fort: einfach, praktisch, gut!
Prof. Susanne Krüger
Professorin an der HdM / Studiengang Bibliothek und Informationsmanagement
Leitung IfaK
Vorstand DBV – Landesverband Baden-Württemberg