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In den letzten Jahren hat sowohl die Verbreitung der Telearbeit als auch das Interesse an der Arbeitsform stark zugenommen, trotzdem scheuen sich noch viele Entscheidungsträger, Telearbeit einzuführen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Einführung der Telearbeit bietet die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Neben den klassischen Nutzenaspekten der Telearbeit wie z.B. die höhere Produktivität der Telearbeiter und die Einsparung von Büroräumen ist ein weiteres wichtiges, jedoch selten quantifiziertes Einsparungspotential gegeben, wenn Mitarbeiter, die z.B. durch Umzug oder Erziehungsurlaub das Unternehmen verlassen würden, aufgrund der Telearbeit im Unternehmen gehalten werden können. In diesem Fall werden hohe Kosten für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter eingespart. In der vorliegenden Arbeit wird in Anlehnung an bereits bestehende Verfahren ein Vorgehensmodell zur quantitativen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von alternierender Telearbeit entwickelt. Anhand dieses Vorgehensmodell wird ein Formular zur Wirtschaftlichkeitsberechnung entworfen. Das Vorgehensmodell beinhaltet sowohl die Betrachtung der Kosten- als auch der Nutzenfaktoren der Telearbeit, dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Nutzen durch die Einsparung von Personalrekrutierungskosten gelegt. Es wird ein Verfahren zur Ermittlung der Kosten, die während eines Personalrekrutierungsprozesses entstehen, entwickelt. Der Personalrekrutierungsprozess beinhaltet hier sowohl die Gewinnung von Mitarbeitern als auch ihre zielgerechte Nutzbarmachung im Unternehmen, d.h. der Rekrutierungsprozess ist erst abgeschlossen, wenn ein Mitarbeiter als voll produktives Mitglied des Unternehmens betrachtet werden kann. Das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement der Universität Stuttgart führte in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation die Begleitforschung für ein Telearbeitsprojekt in einer kommunalen Verwaltung durch. Das entwickelte Vorgehensmodell zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird am Beispiel dieser kommunalen Verwaltung angewendet.